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Englische Limited in Deutschland – ich berate Sie
Die englische Limited in Deutschland ist Geschichte. Seit dem Brexit wird die englische Limited hierzulande nicht mehr rechtlich anerkannt. Das bedeutet unter anderem, dass sie keine Verträge mehr schließen, keine Mitarbeiter einstellen und keine Rechnungen schreiben kann.
Wer als alleiniger Gesellschafter eine Limited hatte, gilt automatisch als Einzelunternehmer – und haftet mit seinem gesamten Privatvermögen. Mehrere Gesellschafter werden wie eine GbR oder OHG behandelt – ebenfalls ohne Haftungsschutz.
Ab 2025 lohnt es sich daher nicht mehr, an einer Limited in Deutschland festzuhalten. Unternehmer müssen jetzt entscheiden, ob sie als Einzelunternehmer weitermachen oder in eine deutsche Kapitalgesellschaft wechseln.
Wichtig: Die Auflösung und Löschung einer Limited kann in Deutschland unerwartet hohe steuerliche Folgen haben – eine Gefahr, die den meisten Limited-Inhabern nicht bewusst ist. Deshalb sollten Limited-Inhaber unbedingt rechtzeitig einen erfahrenen Rechtsanwalt hinzuziehen, der die Situation gemeinsam mit dem Steuerberater prüft. Nur so lassen sich böse Überraschungen vermeiden.